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Welche Steuern muss ein gebietsfremder Ausländer zahlen, der eine Immobilie in Spanien kauft?

Welche Steuern muss ein gebietsfremder Ausländer zahlen, der eine Immobilie in Spanien kauft?

30.06.2021 |  Blog TM  | Dein neues Zuhause 

Lesezeit: 2 minuten

 

Vor ein paar Tagen haben wir über die Schritte zum Kauf einer Immobilie in Spanien gesprochen, wenn Sie Ausländer sind. Aber ein weiterer sehr wichtiger Teil beim Kauf einer Immobilie ist die Zahlung von Steuern. Sind die Steuern für Ortsansässige und gebietsfremde Ausländer die gleichen? Welche Steuern muss man zahlen, wenn man Eigentümer wird? In diesem Beitrag finden Sie alle notwendigen Informationen.

Der erste Schritt, um zu wissen, welche Art von Steuern Sie beim Kauf einer Wohnung oder einer Immobilie zahlen müssen, besteht darin, sich darüber klar zu werden, ob es sich um einen Neubau oder eine gebrauchte Immobilie handelt.

Falls es sich um einen Neubau handelt, müssen Sie die Mehrwertsteuer (IVA) bezahlen. Diese Steuer entspricht derzeit 10 % des Wertes der Immobilie. Wenn es sich um einen Sozialbau handelt, kann die Mehrwertsteuer 4 % betragen, abhängig von der Autonomen Region, in der sie sich befindet und der Art von Sozialbau, um den es sich handelt.

Zusätzlich zur Mehrwertsteuer müssen Sie eine weitere Steuer berücksichtigen: die Stempelsteuer (Actos Jurídicos Documentados – IAJD). Diese Steuer wird immer dann fällig, wenn eine notarielle Urkunde ausgefertigt und anschließend in das Register eingetragen wird.

Wenn es sich um eine gebrauchte Immobilie handelt, variiert der Steuersatz. Die wichtigste Steuer ist die Übertragungssteuer (Impuesto sobre las Transmisiones Patrimoniales – ITP). In diesem Fall hängt der Betrag von zwei Aspekten ab: Zum einen von dem Prozentsatz, der auf den Verkaufspreis angewandt wird und zum anderen von der Autonomen Region, in der sich die Immobilie befindet. Der übliche Steuersatz liegt zwischen 6 % und 10 %. Sie müssen berücksichtigen, dass einige Autonome Regionen ermäßigte Steuersätze für kinderreiche Familien, junge Menschen oder für Sozialbauwohnungen haben.

Vergessen Sie schließlich nicht, dass zu diesen Steuern noch die Notargebühren, das Grundbuchamt, die Hypothekenkosten oder die Kosten für den Steuerberater hinzukommen.

Wenn Sie irgendwelche Fragen bezüglich der Steuern Ihrer neuen TM-Immobilie haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

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