Presseraum Neuigkeiten zur Wohnungspolitik 2012 

Neuigkeiten zur Wohnungspolitik 2012

 

Verlängerung bis Dezember 2012 

Am Samstag, den 31. Dezember 2011 wurde der Königliche Erlass, Gesetz 20/2011 vom 30. Dezember 2011, mit Änderungen zum Haushaltsetat sowie der Steuer- und Finanzpolitik veröffentlicht. Mit den Maßnahmen soll das Defizit im Staatshaushalt verringert werden.

Bei der Wohnungspolitik der neuen Regierung hat es die eine oder andere Änderung in Bezug auf das gegeben, was Mariano Rajoy bei seiner Antrittsrede angekündigt hatte. Das wirkt sich positiv für Immobilienkäufer aus:

Beim Erwerb von Neuimmobilien bleibt der stark ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 4 % bestehen, d.h. die vierte Übergangsvorschrift des Königlichen Erlasses, Gesetz 9/2011 vom 19. August 2011, wurde modifiziert und bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

- Die Absetzfähigkeit von erworbenem Erstwohnungseigentum von der spanischen Einkommenssteuer (IRPF) wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 wieder eingeführt.